Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Campingpark Himmelpfort

AGB Campingpark Himmelpfort Bootsverleih

Camping & Bootsverleih/ Geschäftsbedingungen

 

  1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Buchung, die über unser online-Buchungsformular, per EMail, mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Telefax erfolgen kann, bietet der Kunde dem Campingpark Himmelpfort Antje Schreckenbach ( nachfolgend Vermieter genannt ) den Abschluss eines Vertrages gemäß §§ 323 ff. BGB & § 537 I BGB verbindlich an. 1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung seitens des Vermieters an den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss wird dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber eine schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt. 1.3 Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Vertrag ( insbesondere die Zahlung des Reise-/Kurspreises und Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt.

 

  1. Anzahlung und Restzahlung

2.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung einer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 20% zu leisten. Die Restzahlung ist, und im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reise- fällig. 2.2 Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis nach Aushändigung der Buchungsbestätigung sofort zur Zahlung fällig.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden

3.1 Der Kunde bzw. Gruppenauftraggeber kann bis Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärung des Kunden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang des Schreibens beim Vermieter. 3.2 Bei Rücktritt durch den Kunden bzw. Gruppenauftraggeber stehen dem Vermieter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Mietleistungen pauschale Entschädigung vom Reisepreis zu. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bzw. Gruppenauftraggebers wie folgt berechnet: – bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % – vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % – vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % – vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 60 % – vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 90 % 3.3 Dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber ist es gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.4 Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen, eine Stornogebühr von 30,00 € gilt als vereinbart.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber einzelne Mietleistungen nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise ), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises

  1. Kündigung durch den Vermieter

5.1 Der Vermieter kann den Vertrag nach Mietbeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die allgemeinen Campingpark Ordnung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn a) Teilnehmer gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von Mitarbeitern oder sonstigen Beauftragten des Vermieters aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während des Aufenthaltes gegeben wurden oder werden b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Reise nicht nachkommen c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen vom Campingpark Himmelpfort enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden. 5.2 Kündigt der Vermieter, bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen.

  1. Allgemeine Obliegenheiten des Gastes und Kündigung durch den Kunden/Teilnehmer

 

6.1. Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 6.2. Mitarbeiter, sonstige Beauftragte oder Leistungsträger, sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Beanstandungen bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers im Namen vom Vermieter anzuerkennen. 6.3. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.4. Wird die Reise infolge eines Mangels des Mietgegenstandes erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. 6.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

 

  1. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers

7.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form erteilten Hinweise verpflichtet 7.2 Bei der Rückgabe ungereinigter Mietgegenstände wird eine Reinigungspauschale von 50 Euro je Artikel erhoben. 7.3 Das Laden von E-Fahrzeugen an den Energiesäulen des Campingplatzgeländes ist untersagt, bei Zuwiderhandlung gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 200,– € pro Tag/Nutzung Schadensersatz als vereinbart, 7.4 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. 7.5 Der Kunde verpflichtet sich, sämtlicher Personen auf dem Stellplatz anzumelden. 7.6 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vom Kunden mitgenommene elektronische Geräte und Wertgegenstände. 7.7 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Stellflächen und Ausrüstungsgegenständen. Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Teilnehmer in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. 7.8 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 7 dieser Bedingungen, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung

tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden vom Campingpark Himmelpfort oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

 

  1. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Teilnehmers vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) vom Vermieter für einen dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen ), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen vom Vermieter sind.

 

  1. Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und dem Vermieter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vor bezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Kunden, bzw. dem Teilnehmer und dem Gruppenauftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann dem Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

9.2. Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Vermieter vereinbart.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

  1. Datenschutz

10.1 Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs im Internet-Shop des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt.

10.2 Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

Camping Himmelpfort Antje Schreckenbach
Am Stolpsee 1
16798 Himmelpfort
Telefon: 033089 41238

E-Mail:  info@camping-himmelpfort.de

Datenschutzbeauftrager: Frank Schreckenbach

  1. Haftung für Inhalte

11.1 Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

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